Mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche Vorgabe, Sie steigern neben der Arbeitszufriedenheit die Unternehmensbindung und Motivation Ihrer Mitarbeitenden und verringern Fehlzeiten und Fluktuation.
Als Instrumente für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kommen Mitarbeiterbefragungen, Beobachtingsinterviews und/oder Analyseworkshops in Betracht. Bevor Sie mit der Durchführung beginnen, erfolgt eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie beinhaltet der Prozess sieben Schritte:
Bei der Ermittlung der psychischen Belastung werden folgende Merkmalsbereiche analysiert:
Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe
Arbeitsorganisation
Soziale Beziehungen
Arbeitsumgebung
Neue Formen der Arbeit
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wurde im Herbst 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert. Hintergrund war die Zunahme von Fehlzeiten und Frühverrentungen aufgrund psychischer Belastung. Aktuell sind psychische Erkrankungen der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit, sie verursachen die meisten Fehltage.
Der Stand der Umsetzung lag im Jahr 2022 bei gut 50% der deutschen Unternehmen. Das bedeutet, dass knapp die Hälfte der Unternehmen keine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung haben. Betrachten Sie die gesetzliche Pflicht als Chance.
Ich unterstütze Sie während des gesamten Prozesses von der Planung bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen oder auch in Teilen davon. Nehmen Sie gerne Kontakt auf für ein unverbindliches Vorgespräch.
„ Mit Optimismus aus der gesetzlichen Pflicht eine Kür entwickeln. “